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Plakatständer 9/1

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von DELIGHT DISPLAYS
Matthias Spieler, Lessingstrasse 27, 06844 Dessau-Roßlau

1. Allgemeines
Für alle Geschäfte aus der Geschäftsverbindung mit DELIGHT (nachfolgend Fa. genannt) gelten, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich nachfolgende Bedingungen, auch wenn entgegen- stehenden Bedingungen des Bestellers von Fa. nicht widersprochen wurden. Alle Angebote von Fa. richten sich an Unternehmer im Sinne §14 BGB (nachfolgend Kunde genannt).

2. Angebot, Vertragsausschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware verbindlich. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie durch Fa. schriftlich bestätigt worden sind. Die Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Technisches Gerät, Muster, Entwürfe
Für sämtliche vom Kunden eingereichten und zur Fertigung mitgebrachten oder überlassenen Dinge (z.B. Entwürfe, Muster, technisches Gerät, Vorarbeiten usw.), sowie den gesamten Inhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten übernimmt Fa. keinerlei Haftung.

4. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Transportmittel und Transportweg unterliegen der Bestimmung von Fa., soweit mit Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Fristen und Termine müssen schriftlich vereinbart werden und sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt insbesondere für im Internet angegebene Lieferzeiten. Bedarf es der Mitwirkung des Kunden, z.B. durch die Abgabe einer Druckvorlage, verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin um die Zeitspanne nach hinten, die Fa. nicht über entsprechende Anweisungen oder Unterlagen zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung verfügen konnte. Bei Lieferverzögerungen wird Fa. Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wird ein von Fa. angegebener Liefertermin um mindestens 30 Tage über- schritten, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Sollte Fa. auch innerhalb dieser Nachfrist die Ware nicht liefern oder mit Kunden eine Einigung über den Liefertermin erzielen, so ist Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Fa. behält sich außerdem vor, aus wichtigem Grunde, den Fa. nicht verschuldet hat wie höhere Gewalt, Streik oder nicht fristgerechte Belieferung durch Vorlieferanten binnen 8 Wochen nach Auftragsbestätigung von der Auftragserfüllung zurückzutreten. Evt. bereits geleistete Kaufpreiszahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Stornierung oder unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Auftraggeber sind alle Fa. bis dahin entstandenen Kosten sofort fällig. Teillieferungen sind zulässig. Ab Übergabe der Ware an den Transporteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, geht die Haftung auf den Kunden über. Kunde stellt sicher, dass bestellte Ware zu geschäftsüblichen Zeiten am angegebenen Lieferort in Empfang genommen wird. Alle Lieferungen sind grundsätzlich nur unter Vorbehalt gegenüber dem Transporteur anzunehmen, auch wenn die Verpackung unbeschädigt ist. Der Zustand der Verpackung/Ware ist sofort bei Erhalt zu prüfen, offensichtliche Transportschäden sind sofort vom Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

5. Preise und Bezahlung
Alle Preise gelten ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Ausländische Währungseinheiten gelten nicht als Zahlungsmittel. Anders vereinbarte Preise oder solche die nicht in den jeweils geltenden Listen bzw. im Internet aufgeführt sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wie folgt zu bezahlen: innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Fa. behält sich vor, bei Erstaufträgen und/oder höheren Auftrags- summen Vorkasse oder eine Anzahlung von max. 50% des Auftragswertes zu verlangen. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zugesicherte Lieferfristen (siehe Punkt 4) können sich bei nicht vollständigem Zahlungseingang entsprechend verlängern. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn Fa. uneingeschränkt und endgültig über sie verfügen kann (Scheckeinlösungen, Last- schriften usw.). Fa. behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Werden Lastschriften vom Kunden unbegründet zurückgegeben, so ist Fa. berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihn obliegende Leistung zu stellen, ist Fa. berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Bei Zahlungs- verzug des Kunden berechnet Fa. € 5,00 Mahnkosten. Sollte Kunde in Zahlungsverzug kommen, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB berechnet. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche, von Fa. gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schluß- rechnung Eigentum von Fa. An allen, Fa. vom Kunden überlassenen Materialien wird von uns zur Sicherung sämtlicher Forderungen ein Pfandrecht bestellt. Der Kunde ist darüber hinaus Fa. gegenüber verpflichtet, auf Verlangen die Forderungsabtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben, und Fa. zur Geltendmachung ihrer Rechte alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn Kunde Ware von Fa. weiterverkauft, so hat der Eigentumsvorbehalt von Fa. seinen Abnehmern gegenüber aufrechtzuerhalten, bis diese den Kaufpreis voll gezahlt haben.

7. Gewährleistung
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsdauer für Neuwaren 12 Monaten, für Gebrauchtwaren (auch wenn neuwertig) 6 Monate. Bei mangelhafter Lieferung behält sich Fa. vor, wahlweise die Mängel zu beseitigen, kostenlosen Ersatz zu liefern oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen (Irrtümer des Kunden z.B. Motivirrtum usw. sind von der Gewährleistung seitens Fa. ausgeschlossen). Sämtliche Gewährleistungen sind in einer von Fa. genannten, angemessenen Frist zu erbringen. Für Materialien welche vom Kunden geliefert werden und von Fa. verarbeitet, bzw. benutzt werden sollen, entfällt jede Haftung. Dasselbe gilt für die Mangelhaftigkeit daraus hergestellter Produkte. Fa. übernimmt keine Haftung für Mängel, die mittelbar oder unmittelbar aus Nichtbeachtung der jeweils aktuellen Spezifikation oder aus ungenauen oder unvollständigen Angaben, Anweisungen oder Beschriftungen sämtlicher eingereichter Materialien und Schriftstücken durch den Kunden resultieren. Gewährleistung und Haftung für, durch unsachgemäße Anwendung der gefertigten Ware von Fa. entstandener Folgeschäden besteht nicht.

8. Rücksendung und Umtausch
Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn Fa. in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten, wenn dem Kunden andere als die von ihm bestellte Ware übersandt wurde oder wenn sich Fa. mit der Rück- sendung oder einem Umtausch vorher schriftlich einverstanden erklärt hat. Bei unberechtigt zurückgesandter Ware, behält sich Fa. das Recht vor, die Annahme zu verweigern. Die Ware muss ohne Gebrauchsspuren sein ansonsten behält sich Fa. vor, Kunden die Wertminderung in Rechnung zu stellen.

9. Urheberrechte/Rechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Aufmachungen von Texten, Grafiken und bildlichen Darstellungen nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacks muster, Warenzeichen u.ä. sowie anderer gesetzlicher Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen Fa. erhoben werden oder ein Verfahren gegen Fa. eingeleitet wird ist Fa. von diesen Kosten durch den Kunden freizustellen.

10. Anschriftenänderung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Kunde hat die Firma unverzüglich von einer Anschriftenänderung zu informieren. Bis zum Nachweis einer solchen durch den Kunden erfolgten Information gilt die Auftragsadresse als einzig gültige Anschrift. Erfüllungsort für beide Parteien ist Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, die im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung eingegangen werden. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der BRD.

11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit im Übrigen.

Stand 26.10.2007

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